Rechtssichere Entsorgung in Zahnarztpraxen – mit Ensomed

Das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz – KrW-/AbfG) verpflichtet Erzeuger oder Besitzer von Abfällen, diese zu verwerten.
Gerade in Hinblick auf die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Entsorgungsverpflichtung des Abfallerzeugers – hier des Zahnarztes – handelt es sich um weitreichende Verpflichtungen, die auch Haftungsfragen bei der Entsorgung durch Dritte einschließt.
Erfüllt das mit der Entsorgung beauftragte Unternehmen seinen Auftrag mangelhaft, kann dieses sogar strafrechtliche Konsequenzen für den Abfallerzeuger haben. Denn die umweltgefährdende Abfallbeseitigung ist gemäß § 326 StGB strafbar.
Deshalb sichert die Rohstoffverwertung und Container-Service GmbH (RCS) – als zertifizierter Fachbetrieb – mit ENSOMED umfangreiche Dienstleistungen zur Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Vorgaben zu.


